Wir, Ulrike und Richard Streich, haben unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) vom 15. Februar 2005 in der zurzeit geltenden Fassung (SGV.NRW.40) als selbstständige Stiftung des § 2 StiftG NRW i. V. m. §§ 80 (2) und 81 (1) BGB die:
„URStreich-Sozialstiftung“
mit Sitz in: 33102 Paderborn
errichtet.
Zwecke der Stiftung sind:
Weiterhin beabsichtigen wir die Stiftung durch Zustiftungen nachhaltig zu unterstützen.
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