Wie wir fördern 

Die Stiftung ist selbstlos tätig. 

Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen müssen zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung verwendet werden.

Laufende Erträge aus dem Stiftungsvermögen können auch zur finanziellen Bezuschussung von Sachinvestitionen anderer, steuerbegünstigter Institu­ti­onen verwendet werden, falls sichergestellt ist, dass die begünstigte Institu­tion die Gelder zeitnah steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der URStreich-Sozialstiftung zuführt.

Die Stiftung darf eigene Sachinvestitionen, abgesehen von Umschichtungen des Stiftungsvermögens und der Verwendung von Rücklagen nur tätigen, falls sie damit selbst unmittelbar steuerbegünstige Zwecke verwirklicht. Ausgenommen sind Sachinvestitionen, die zur Aufrechterhaltung eines normalen Geschäftsbetriebs notwendig sind (z.B. Büromaterial, technische Geräte etc.).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Verwendung der Mittel ist der Stiftung nachzuweisen. Unterstützte Körper­schaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, für erhaltene Mittelzuwendungen formell ordnungsgemäße Spendenbeschei­nigungen ein­zureichen. Bei mildtätigen Unterstützungen von Personen sollte bei diesen der Nachweis der Bedürftigkeit vorliegen. Bei begründeten Ausnahmen kann hier­von abgesehen werden.

Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

Helfen Sie mit! 

Mit Ihrer Unterstützung kann unsere Stiftung Hilfsbedürftige noch besser unterstützen. Ihre Hilfe wirkt zu 100 Prozent. Sämtliche Kosten werden durch die Erträge des Stiftungsvermögens gedeckt. Jeder Cent entfaltet Wirkung und kommt direkt und ohne Abzüge den Betroffenen zugute - garantiert!

Wollen Sie die Anliegen der Stiftung finanziell unterstützen, so können Sie dies mit einer Spende oder Zustiftung erreichen. Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in die einzelnen Projekte. Damit unterstützen Sie unmittelbar. Eine Zustiftung wird dem Stiftungskapital hinzugefügt und wirkt langfristig.  Der Betrag verbleibt im Stiftungsvermögen und die erwirtschafteten Erträge werden im Sinne der Stiftung verwendet. In beiden Fällen können Sie dies durch eine Banküberweisung mit der Angabe "Zustiftung" oder "Spende" erreichen. Kennzeichen Sie diese mit Ihrer Adresse, damit wir Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, die Sie steuerlich geltend machen können. Sollten Sie Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Die Kontoangaben sind:

URStreich-Sozialstiftung - Volksbank Beckum-Lippstadt  - BIC: GENODEM1LPS -  IBAN: DE05 4166 0124 0421 8040 00

Vielen Dank für Ihr Interesse

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