Die Förderung von Kunst und Kultur wird insbesondere verwirklicht durch Kunst-, Kultur- und Theateraktivitäten in sozialen Institutionen und Pflegeeinrichtungen für alle Altersgruppen sowie durch die Gewährung von Stipendien für die Ausbildung und Durchführung von Theater-Workshops in Sozial- und Pflegeeinrichtungen. Die Verwirklichung erfolgt zudem durch Mittelzuwendungen an soziale Organisationen, die dem Stiftungszweck entsprechen. Zu den geförderten Aktivitäten zählen z.B.:
Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe wird insbesondere verwirklicht durch Stipendien für Kinder- und Jugendinitiativen, die sich in der Altenpflege engagieren sowie für Prämierungen für innovative Aktivitäten zur Erreichung der Stiftungsziele und für herausragende Sozialprojekte im Sinne der Stiftungsziele. Die Verwirklichung erfolgt zudem durch Zuwendungen an soziale Organisationen, die dem Stiftungszweck entsprechen.
Die Förderung mildtätiger Zwecke wird insbesondere durch die Unterstützung von Einzelpersonen, die sich unverschuldet bzw. aufgrund persönlicher Schicksalsschläge in Not befinden, gefördert, damit diese in Zukunft wieder besser am Leben teilhaben und ihre aktuelle Lebenssituation besser bewältigen können.
Die Förderung erfolgt zudem durch Zuwendungen an soziale Organisationen, die dem Stiftungszweck entsprechen (z.B. Frauenhäuser, PSI-Paderborner Senioreninitiative e.V., Singende Krankenhäuser e.V. oder ambulante Hospizdienste wie das Palliativnetzwerk Paderborn e.V.) sowie durch Prämierungen für innovative Aktivitäten zur Erreichung der Stiftungsziele und für herausragende Sozialprojekte im Sinne der Stiftungsziele.
Die Stiftungsempfänger können z.B. auch Personen sein, die sich häuslicher oder andersartiger Gewalt ausgesetzt sehen, sich in prekären Lebenssituationen befinden oder von Einsamkeit bedroht sind. Unterstützt werden können auch pflegende Angehörige sowie medizinisches bzw. therapeutisches Fachpersonal, das Kranke im häuslichen Umfeld betreut, sofern diese Aufwendungen nicht ausreichend durch staatliche Institutionen oder gesetzliche Absicherung geleistet werden.
Weiterhin ist Aufgabe der Stiftung die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an andere Körperschaften oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, die mit den Stiftungszwecken im Einklang stehen.
Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben öffentlicher Gebietskörperschaften / Krankenkassen gehören. Insbesondere sind Mittelzuwendungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einer konkreten Auflage zur Mittelverwendung / Mittelweiterleitung zu verbinden.
Die Förderung der Zwecke schließt die Verbreitung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.
Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und im gleichen Maße verwirklicht werden.
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